Letzte Aktualisierung: 09.11.2020

Überbrückungshilfe Phase II:

Gerne stelle ich für Sie die Anträge zur Überbrückungshilfe Phase II. Allerdings nur, wenn Sie bereits bei mir Mandant sind. Ich habe leider keine Kapazitäten für neue Mandanten L

Hier erhalten Sie die FAQs der Überbrückungshilfe:

 

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BStBK_FAQ_UEberbrueckungshilfen_II.pdf
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Sollten wir von Ihnen die Unterlagen von 2019 noch nicht haben und Sie können aber definitiv sagen, dass die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, dann müssen Sie als erstes bitte die Unterlagen für 2019 UND die Unterlagen für 2020 bis zum aktuellen Tag zusammenstellen und bei uns einreichen.

Die Grundvoraussetzungen sind:

  • Durchschnittlicher Umsatzeinbruch von mindestens 30% in den Monaten April bis August oder
  • Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten

Bei der Prüfung ist die steuerrechtliche Gewinnermittlungsart maßgeblich. Sprich: wenn Sie eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, ist der Zahlungsfluss maßgeblich!

 

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CORONA - SOFORTMASSNAHMEN:

 

Maßnahmen gegenüber dem Finanzamt bezüglich Steuerzahlungen:

 

Für Anträge auf Stundung oder Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Ich werde diese elektronisch vornehmen, dies geht in der Regel schneller als die vereinfachten Formulare.

 

Sie können aber gerne die Formulare, die die Finanzverwaltung veröffentlicht hat, verwenden und dies selbst erledigen. Die Formulare finden Sie hier:

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Stundung.pdf
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Antrag Anpassung VZ.pdf
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Beachten Sie bitte: Stundung heißt, die Höhe der Steuerzahlung steht fest, die Zahlung soll nur später erfolgen. Aufgrund der Corona-Krise bekommen Sie eine Stundung von 3 Monaten gewährt!

Anpassung von Vorauszahlungen heißt, dass die Höhe der Vorauszahlungen nach unten korrigiert werden kann, die Fälligkeit verlängert sich dadurch nicht!

 

Zu beachten ist: dieses sind Maßnahmen, um kurzfristig Liquiditätsengpässe zu vermeiden oder zu minimieren. Die Steuer selbst ist dennoch zu zahlen. Passen Sie auf, dass nicht alle Zahlungen Ihnen später auf einem Mal auf die Füße fallen!

 

 Konjunkturpaket:

Senkung der Umsatzsteuersätze von 19% auf 16 % und von 7% auf 5%:

 

MASSGEBLICH IST DAS DATUM DER LEISTUNG!

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USt-Änderung, 11.6.2020.PDF
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USt-Änderung, 25.6.2020.PDF
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